Beschwerden
Wie kann eine Beschwerde bei
Pfalz Finanz AG eingereicht
werden?
Beschwerden können kostenfrei per Post, E-Mail oder Telefon an den Compliance-Bereich von Pfalz Finanz AG eingereicht werden. Eine Beschwerde, die sich auf einen eventuellen Betrug oder eine eventuelle Verletzung des Berufsgeheimnisses bezieht, muss schriftlich verfasst werden. Hierzu sollte eine kurze Zusammenfassung des Inhalts der Beschwerde angegeben werden. Wichtig ist auch, dass der Name und die Kontaktdaten des Beschwerdeführers aufgeführt sind.

Commission de Surveillance du Secteur Financier
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
CH–3003 Bern
Tel. +41 31 327 91 00
Fax +41 31 327 91 01

Beschwerde einreichen
Die Bearbeitung von Beschwerden
Sobald eine Beschwerde bei Pfalz Finanz AG eingeht, wird der Erhalt schriftlich bestätigt. Die Beschwerde wird unverzüglich an die zuständige Abteilung weitergeleitet und innerhalb von 20 Arbeitstagen beantwortet werden. Diese Antwort wird den Namen und die Kontaktdaten des zuständigen Mitarbeiters enthalten.
Sollte keine zufriedenstellende Antwort erteilt werden, dann kann erneut eine Beschwerde an den Geschäftsführer Herrn Michael Imhof verschickt werden, der für sämtliche Beschwerden zuständig ist.
Sofern die Bearbeitung der Beschwerde keine zufriedenstellende Antwort geliefert hat, kann gemäß den Bestimmungen der Verordnung CSSF 16-07 – innerhalb eines Jahres ab Einreichung der Beschwerde, das Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Beschwerden in Anspruch genommen werden. Hierzu kann die Schweizerische Aufsichtsbehörde, wie oben beschrieben, kontaktiert werden.
